R2R: „Verbraucherschutz? Fehlanzeige.“ Svenja Hahn (FDP) zum Recht auf Reparatur

„Es ist höchst problematisch, dass das Recht für Verbraucher eingeschränkt werden soll, zwischen Reparatur und Ersatzgerät zu wählen, wenn ein Produkt fehlerhaft ist. Stattdessen sollen Verbraucher zur Reparatur verpflichtet werden. Viele Fragen bleiben unbeantwortet. Etwa ob in der Zwischenzeit ein Ersatzgerät gestellt wird, wer das bezahlt und wer entscheidet, wann eine Reparatur sich nicht mehr lohnt. Mehr Bürokratie für Unternehmen und schlechterer Verbraucherschutz kann nicht die Lösung sein.“

Zur Abstimmung zum Recht auf Reparatur äußert sich die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn wie folgt:

„Das „Recht auf Reparatur“-Gesetz muss einen Beitrag leisten um Wirtschaftswachstum stärker von primärer Ressourcennutzung zu entkoppeln. Das muss mit sinnvollen Maßnahmen zur Verbesserung von Reparierbarkeit von Produkten und zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs einhergehen. Produkte müssen einfacher zu reparieren seien, auch durch Anreize für eine Reparatur kann hier viel erreicht werden.“  

Hahn kritisiert jedoch, dass die Parlamentsposition die Wahlfreiheit der Verbraucher bei Produktfehlern zwischen Reparatur und Ersatzgerät zu wählen, beschneiden will:

„Es ist höchst problematisch, dass das Recht für Verbraucher eingeschränkt werden soll, zwischen Reparatur und Ersatzgerät zu wählen, wenn ein Produkt fehlerhaft ist. Stattdessen sollen Verbraucher zur Reparatur verpflichtet werden. Viele Fragen bleiben unbeantwortet. Etwa ob in der Zwischenzeit ein Ersatzgerät gestellt wird, wer das bezahlt und wer entscheidet, wann eine Reparatur sich nicht mehr lohnt. Mehr Bürokratie für Unternehmen und schlechterer Verbraucherschutz kann nicht die Lösung sein.“  

Mit Blick auf die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Ländern und Parlament fordert Hahn:

„Dieses Problem muss im Trilog behoben werden, damit ein praktikables und verbraucherfreundliches Recht auf Reparatur kommt.“

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