Svenja Hahn zum Kommissionsvorschlag über das erneuerte EU-Zollpräferenzschema

Svenja Hahn begrüßt die Ankündigung der EU-Kommission, das EU-Zollpräferenzschema für Entwicklungsländer auch nach 2023 weiterzuführen und weiterzuentwickeln. Der bevorzugte Marktzugang ist ein wichtiger Beitrag, um Entwicklungsländern wirtschaftliches Wachstum zu ermöglichen. Das GSP-Schema schafft ganz konkret Wege aus Armut und ermöglicht mehr Selbstbestimmung von Menschen in Entwicklungsländern.

Svenja Hahn begrüßt die Ankündigung der EU-Kommission, das EU-Zollpräferenzschema für Entwicklungsländer auch nach 2023 weiterzuführen und weiterzuentwickeln:

„Der bevorzugte Marktzugang ist ein wichtiger Beitrag, um Entwicklungsländern wirtschaftliches Wachstum zu ermöglichen. Das GSP-Schema schafft ganz konkret Wege aus Armut und ermöglicht mehr Selbstbestimmung von Menschen in Entwicklungsländern.“

„Es ist eine richtige Entscheidung der Kommission, dass beim Wechsel zum neuen GSP+ System die aktuell teilnehmenden Länder nicht automatisch wieder den Präferenzstatus erhalten. Die betroffenen Länder werden in einer Übergangsphase auf den neuen Status vorbereitet und müssen sechs zusätzliche Konventionen im Bereich Menschenrechte, Arbeitsrechteund Umweltschutz annehmen und einen konkreten Aktionsplan vorlegen. Erst dann werden die GSP+ Vorteile gewährt werden.

Bei dem Prozess muss die Kommission mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst unterstützen und gewährleisten, dass die betroffenen Länder ihre Verpflichtungen einhalten.“

„Die Einhaltung von Menschenrechten ist Grundbedingung, um von den Handelsvorteilen zu profitieren. Denn diese sollen Teilhabe und Wohlstand in der Bevölkerung ermöglichen und nicht Diktatoren und Autokraten bereichern.“

„Konstruktive Zusammenarbeit mit den Partnerländern ist der Schlüssel zur positiven Entwicklung von Menschenrechten und Wirtschaft. Wenn Partner allerdings wiederholt kein Interesse zeigen und im schlimmsten Fall sogar eine Militärdiktatur an die Macht kommt, wie aktuell in Myanmar, dann muss die Kommission die Notbremse ziehen. Eine zumindest teilweise Rücknahme von Handelsvorteilen muss eine Möglichkeit sein. So wirddie EU ihrer Verantwortung als wirtschaftlicher Macht gerecht und zeigt sich als ernst zu nehmender Handelspartner, der tatsächlich auf die Einhaltung von Bedingungen achtet.“

„Deshalb begrüße ich es, dass die Kommissionein Dringlichkeitsverfahren vorschlägt, um in wirklich gravierenden Fällen von beispielweise Menschenrechtsverletzungen, das Zollpräferenzschema schneller als bisher zurückzunehmen. Es war an der Zeit, dass die Kommission das bestehende Überprüfungssystem zur Situation in den betreffenden Staaten verbessern möchte. Ich hätte mir an dieser Stelle allerdings konkretere Instrumente als den Single Entry Point, welcher bereits genutzt wird, gewünscht.“

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