PM: „Das KI-Gesetz ist Garant für Innovation und Bürgerrechte in Europa!“, Svenja Hahn (FDP) zur heutigen vorläufigen Parlaments-Einigung beim AI Act

Zur heutigen vorläufigen Einigung der Verhandlungsführer des Binnenmarkt- und Innenausschusses zur Parlamentsposition zum Europäischen KI-Gesetz äußert sich die Schattenberichterstatterin im Binnenmarktausschuss und Digitalpolitikerin Svenja Hahn wie folgt:

Hahn betont liberale Erfolge für Bürgerrechte in den vorläufigen Einigungen:

„Wir fordern ein klares Verbot biometrischer Überwachung im öffentlichen Raum. Das ist ein starkes Signal für die Verhandlungen mit den Mitgliedsländern, dass sich das Parlament für Bürgerrechte einsetzen wird. Gesichtserkennung zu Überwachung kennen wir aus China, diese Anwendung von Technologie hat in einer Demokratie nichts zu suchen.“

Zur EU als Tech-Standort sagt Hahn:

„Die Parlamentsposition stärkt Innovationskraft, etwa durch die Möglichkeit für Entwickler in Reallaboren (regulatory sandboxes) zu experimentieren. Dass Allzweck-KI und generative KI wie Chat GPT nicht verboten oder per se als Hochrisiko eingestuft werden sollen, wird Innovation beflügeln. Hier auf Qualitätsstandards zu setzen, ist der richtige Weg.“

Die Europaabgeordnete betont das zielgenaue Regelwerk:

„Die Definition orientiert sich an der OECD Definition und würde somit gewährleisten, dass die EU auch international anschlussfähig bleibt. Wir stellen die Art der Anwendung, nicht die Technologie in den Fokus und schlagen klare Regeln vor, wann eine Anwendung Hochrisiko ist und welche Pflichten dann greifen.“

Hahn fasst zusammen:

„Gegen konservative Überwachungswünsche und linke Überregulierungsfantasien konnte ein solider Kompromiss im Parlament gefunden werden, der KI verhältnismäßig regulieren, Bürgerrechte schützen sowie Innovation und Wirtschaft beflügeln würde. Die vorläufige Einigung ist eine gute Weichenstellung für Europa als Tech-Standort, ein innovationsfreundliches Klima und den Schutz unserer Bürgerrechte.“

Nächste Schritte sind die Abstimmung in einer gemeinsamen Sitzung der beiden federführenden Ausschüsse am 11. Mai sowie die Abstimmung im Plenum, voraussichtlich im Juni.

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