Omnibus: “Lieferkettengesetz Geburtsfehler korrigiert und trotzdem noch zu bürokratisch!”

Die Kommission korrigiert den größten Geburtsfehler des Gesetzes indem sie die Sorgfaltsprüfung von Unternehmen auf direkte Geschäftspartner beschränkt. Es war völlig unverhältnismäßig Unternehmen in die Pflicht für etwas außerhalb ihrer Einflussmöglichkeiten zu nehmen. Ebenso wichtig: Die Rücknahme der Haftung auf EU-Ebene beseitigt eine der größten Unsicherheiten für Unternehmen auch wenn es besser wäre die Haftungsfrage vollständig zu streichen.

Gut, dass die Kommission das Lieferkettengesetz entschlackt, es bleibt aber besser sie würde es zurück ziehen. Das bessere Gesetz zum Schutz von Menschenrechten in der Lieferkette ist das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten. Hier ist der Staat in der Verantwortung und Unternehmen haben ein ökonomisches Interesse, dass ihre Produkte tatsächlich frei von Menschenrechtsverletzungen sind anstatt wie beim Lieferkettengesetz nur genügend Formulare auszufüllen. Im Lieferkettengesetz steckt noch immer viel unnötige Bürokratie, wie der Plan zur Minderung der Folgen des Klimawandels.

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