PM zum Trilogergebnis des Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit

„Das Gesetz muss helfen, moderne Sklaverei zu bekämpfen und fairen Wettbewerb zu stärken, indem es den EU-Binnenmarkt als Absatzmarkt für Produkte aus Zwangsarbeit austrocknet. Auf die mündlichen Vereinbarungen folgen jetzt weitere technische Verhandlungen, die erst zeigen werden, ob das Gesetz praxistauglich werden wird. Die Details werden entscheidend sein. Das müssen wir in den nächsten Wochen analysieren und bewerten.“

Hahn zu den Inhalten der mündlichen Trilog-Vereinbarung:

„Wir konnten eine Beweislastumkehr verhindern, die die staatliche Aufgabe des Schutzes von Menschenrechten auf Unternehmen abgewälzt hätte. Die Beweisführung für Zwangsarbeit in den Lieferketten soll bei der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten liegen. Zudem ist es sinnvoll, dass Produkte im Fokus des Gesetzes bleiben und es nicht auf Dienstleistungen ausgeweitet wurde. Wir konnten zudem Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen bei der Implementierung des Gesetzes erreichen, wobei diese zielgerichteter sein sollte.“

Hahn kritisiert die fehlende Folgenabschätzung:

„Es bleibt ein Problem, dass die Kommission keine Folgenabschätzung mit ihrem Gesetzesvorschlag vorgelegt hat. Das widerspricht den Grundsätzen guter Gesetzgebung. Wir konnten erreichen, dass bereits zwei Jahre nach In-Kraft-Treten des Gesetzes eine Überprüfung erfolgen soll, ob es zielgenau greift, oder ob Regelungen nicht sinnvoll sein sollten und zurückgenommen werden müssen. Deshalb ist es auch gut, dass dieses Produktgesetz nicht um den Punkt der verpflichtenden Wiedergutmachung ausgedehnt werden soll. Die Kommission müsste erst mit der Evaluierung eine Folgenabschätzung vorlegen, ob es überhaupt sinnvoll wäre, Wiedergutmachung in diesem Gesetz zu regeln.“

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