Svenja Hahn betont Technologieoffenheit und Bürgerrechte in der KI-Gesetzgebung

Das Europäische Parlament berät und beschließt in dieser Woche seine Position bezüglich des kürzlich von der Kommission vorgestellten Gesetzentwurfs zur Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI). Svenja Hahn betont, dass eine Europäische KI-Gesetzgebung Bürgerrechte und Innovationsfreundlichkeit vereinen müsse. 

Das Europäische Parlament berät und beschließt in dieser Woche seine Position bezüglich des kürzlich von der Kommission vorgestellten Gesetzentwurfs zur Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI). Svenja Hahn betont, dass eine Europäische KI-Gesetzgebung Bürgerrechte und Innovationsfreundlichkeit vereinen müsse.

Hahn sagt dazu: „Künstliche Intelligenz braucht einen zukunftsweisenden rechtlichen Rahmen. Dafür muss das KI-Gesetz technologieoffen ausgestaltet sein, risikobasierten Prinzipien folgen und fairen Wettbewerb ermöglichen. Wir müssen jetzt einen Digitalraum Europa schaffen, in dem die innovativen Start-ups von heute die Weltkonzerne von morgen werden können. Dafür muss fairer Wettbewerb zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und Tech-Giganten gewährleistet werden.“

Hahn über das Potenzial Künstlicher Intelligenz: „KI ist eine riesige Chance für unsere Gesellschaft und Wirtschaft. Mit einem unbürokratischen, aber klaren rechtlichen Rahmen kann die EU zum Vorreiter bei digitalen Innovationen werden. Ethische Prinzipien und Bürgerrechte müssen die Leitlinien für Entwicklung und Einsatz von Künstlicher Intelligenz sein. Chancen zu nutzen, heißt deshalb auch bestimmte Anwendungen auszuschließen. Es braucht ein klares Verbot von generellen Überwachungspflichten wie durch Uploadfilter oder biometrische Überwachung im öffentlichen Raum. Ich bin besorgt über Artikel 5 des Kommissionsvorschlags. Dort wird eine breite Palette an Ausnahmen geschaffen, mit denen der Einsatz automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum möglich wäre.“

Bildnachweis: stock.adobe.com – Eisenhans

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