Svenja Hahn stellt sich gegen automatisierte Gesichtserkennung in der EU

Die Europäische Kommission hat heute ihren Entwurf für die Regulierung Künstlicher Intelligenz vorgestellt. Die Europaabgeordnete Svenja Hahn (FDP, Renew Europe), die im Sonderausschuss für Künstliche Intelligenz sitzt und das Thema auch im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz behandelt, zeigt sich alarmier tüber Artikel 5 des Entwurfs.

Die Europäische Kommission hat heute ihren Entwurf für die Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) vorgestellt. Die Europaabgeordnete Svenja Hahn (FDP, Renew Europe), die im Sonderausschuss für Künstliche Intelligenz sitzt und das Thema auch im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz behandelt, zeigt sich alarmier tüber Artikel 5 des Entwurfs:

“Artikel 5 der KI-Regulierung öffnet die Tür für den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung zur Überwachung des öffentlichen Raums. Der Einsatz dieser Technologien durch Strafverfolgungsbehörden unter dem Deckmantel der öffentlichen Sicherheit ist nicht mit europäischen Grundwerten vereinbar! Im Europäischen Parlament werde ich mich für Bürgerrechte und gegen den Einsatz von biometrischer Software als Überwachungsinstrument einsetzen.

Die KI-Regulierung soll der Grundstein für Innovationen Made in Europe sein. Sie muss das enorme Potenzial heben, das Künstliche Intelligenz für unsere Gesellschaft und Wirtschaft bietet. Dafür ist zwingend erforderlich, dass das europäische Verständnis von Freiheit als Grundlage dient. Künstliche Intelligenz soll neue Chancen bieten, statt zu Massenüberwachung führen.

Um Europa zu einer der innovativsten Weltregionen zu machen, muss die KI-Verordnung Innovationen aktiv fördern. Dafür muss sie klare, aber unbürokratische Regeln liefern und technologieoffen ausgestaltet sein. Es ist gut, dass die Kommission den konkreten Anwendungsbereich von KI in den Mittelpunkt der Regulierung stellt, und nicht die Technologie an sich bewertet. Zudem müssen auch die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Start-ups berücksichtigt werden, um die Potenziale von KI breit auszuschöpfen.”

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Hintergrund:

Der Gesetzesentwurf sieht grundsätzlich ein Verbot von biometrischer Überwachung vor, ermöglicht aber durch zahlreiche Ausnahmen den Einsatz von Systemen wie Gesichtserkennung teilweise ohne Richtervorbehalt.

Bildnachweis: stock.adobe.com – ryzhi

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